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 PRODUKTION
Unser Unternehmensanspruch formuliert sich sehr einfach: die Schaffung und Sicherung vielseitiger und qualifizierter Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Mit unseren fünf Werkstätten in Mayen, Cochem, Sinzig Polch und Ulmen verfügen wir über ein vielfältiges Produktions- und Dienstleistungsangebot. Arbeit mit Wert - für unsere behinderten Werkstattbeschäftigten und für unsere Kunden - ist Ziel unserer Unternehmenspolitik.

Wir tun alles, um dieses Versprechen zu halten:


Grafik Arbeit mit Wert

TÜV-Zertifikat


Daß wir schon immer Qualität geboten haben, ist nichts Neues! Neu ist die Zertifizierung unseres Qualitätsmanagementsystems durch die TÜV-CERT-Gemeinschaft. So haben wir uns ein weiteres Markenzeichen erarbeitet, das ebenfalls die stete Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen mit hoher Sicherheit für Sie verbindet.

Logo TÜV-Zertifikat, ISO 9001

Ausgleichsabgabe


Für unsere Kunden in Industrie, Handel und öffentlicher Verwaltung sind wir ein zuverlässiger Partner, der mit hoher Qualität und effizienter Unternehmensführung vielseitige Produktion und Dienstleistung garantiert. An unserem Unternehmensanspruch lassen wir unsere Kunden Anteil nehmen: Durch die gesetzlich verankerte Möglichkeit, 50% der Arbeitsleistungen auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen, bieten wir Ihnen einen einzigartigen wirtschaftlichen Vorteil.

 

Information zur Ausgleichsabgabe


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Information zur Ausgleichsabgabe an.

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Ausgleichsabgabe


Ausgleichsabgabe müssen diejenigen Arbeitgeber bezahlen, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen und auf weniger als 5 Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigten.

Höhe der Ausgleichsabgabe:

Für jeden nicht besetzten Pflicharbeitsplatz muss der Arbeitgeber monatlich eine Ausgleichsabgabe von 105 bis 260 € zahlen. Die Höhe ist davon abhähgig, in welchem Umfang die Beschäftigungspflicht erfüllt wird.

Pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz werden fällig

105 € bei einer Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent

180 € bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent

260 € bei einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent bis weniger als 2 Prozent

Für Betriebe mit 20 bis weniger als 40 Arbeitsplätzen beträgt der Staffelbetrag pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz.

105 €, wenn weniger als 1 schwerbehinderter Mensch beschäftigt wird.

Für Kleinbetriebe mit 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen beträgt der Staffelbetrag pro unbesetzten Pflicharbeitsplatz

105 €, wenn 1 bis weniger als 2 schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden,

180 €, wenn weniger als 1 schwerbehinderter Mensch beschäftigt wird.

( Alle Angaben beziehen sich auf jahresdurchnittliche Monatswerte )

Broschüre Produktion


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Broschüre Produktion

Folder Produktion


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Abbildung Folder Produktion

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