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REHABILITATION

Soziale Absicherung + Entgelt

Soziale Sicherheit bei den Caritas Werkstätten bedeutet:
  • Anspruch auf Krankenversicherung
    • Übernahme der gesamten Beiträge
    • Freie Krankenkassenwahl
    • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    • Krankengeld bei längerer Krankheit
  • Anspruch auf Pflegeversicherung
    • Übernahme der gesamten Beiträge
  • Anspruch auf Rentenversicherung
    • Sozialabgaben werden in der Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer abgeführt
  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
    • Recht auf Erwerbsminderungsrente nach einer Laufzeit von 240 Beitragsmonaten
  • Anspruch auf Entlohnung
    • Ausbildungsgeld
    • Arbeitsentgelt
    • Urlaubsgeld
    • Weihnachtsgeld
    • Arbeitsförderungsgeld
  • Anspruch auf Urlaub
    • 30 Arbeitstage im Jahr
    • 35 Arbeitstage im Jahr als anerkannter Schwerbehinderter
  • Mitwirkungsrechte durch einen gewählten Werkstattrat
beschäftigter und Mitarbeiter beim Beratungsgespräch

Integration, Selbstbestimmung – Beruf und Lohn

Sicher ist sozial. Sozialleistungen bedeuten Sicherheit und Lebensstandard und gelten meist als selbstverständlich. Unseren Beschäftigten bieten wir eine umfassende soziale Absicherung.

Zum eigenen Lebensunterhalt selbst beitragen

Wir bieten unseren Werkstattbeschäftigten die Möglichkeit, über ihr Arbeitsentgelt zum eigenen Lebensunterhalt selbst beizutragen und ihre soziale Absicherung zu gewährleisten. Wir bieten unseren Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz und wir fördern sie, so dass sie einen Arbeitsplatz auch außerhalb der Werkstatt annehmen können. Wir verstehen unseren Auftrag zur beruflichen Absicherung als Schaffung der Lebensgrundlage für unsere Werkstattbeschäftigten – soziale Sicherheit, eine Aufgabe sowie die Chance zur Weiterentwicklung.

Recht auf Arbeit

Als modernes soziales Unternehmen fördern wir die berufliche und soziale Eingliederung behinderter Menschen und bieten unseren Rehabilitanden die Möglichkeit, ihr Recht auf Arbeit wahrzunehmen. Die Rechtsbeziehung ist durch den Werkstattvertrag geregelt. Der Vertragsinhalt ist durch die sozialrechtliche Stellung des Werkstattbeschäftigten vorgegeben. Er beinhaltet im Einzelnen:

  • Zusicherung eines Arbeitsplatzes bis zum Rentenalter, solange eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist
  • Kostenübernahme für den Werkstattbesuch im Rahmen der Bildungsmaßnahme vom zuständigen Rehabilitationsträger
  • Kostenübernahme im Arbeitsbereich vom Sozialhilfeträger

Bei der entsprechenden Antragstellung helfen wir gerne.

Anspruch auf Sozialversicherung

Die arbeitnehmerähnliche Rechtsstellung unserer Beschäftigten umfasst insbesondere die Sozialversicherung, die wie bei jedem Arbeitnehmer geregelt ist. Sie sind somit Mitglieder der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Die Werkstätten übernehmen die komplette Beitragszahlung in die Sozialversicherung für alle Beschäftigten. Dies gilt sowohl für den Berufsbildungs- als auch für den Arbeitsbereich. Der Beschäftigung liegen die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) IX, der Werkstättenverordnung und anderer einschlägiger Gesetze zugrunde.

Anspruch auf Entlohnung und Urlaub

Bei uns erhalten die Beschäftigten im Berufsbildungsbereich ein Ausbildungsgeld vom Arbeitsamt. Nach dem Wechsel in den Arbeitsbereich wird ein leistungsbezogenes Arbeitsentgelt gezahlt. Dieses Arbeitsentgelt ist gegliedert in einen Grundbetrag (mindestens in der Höhe des Ausbildungsgeldes), einen leistungsbezogenen Steigerungsbetrag sowie ein Arbeitsförderungsgeld. Über die Einhaltung dieses Lohnsystems wacht unsere Lohnkommission. Zusätzlich zahlen wir unseren Beschäftigten im Arbeitsbereich Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Unsere behinderten Mitarbeiter haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen (anerkannte Schwerbehinderte 35 Arbeitstage) im Jahr

 © Caritas Werkstätten Mayen, Cochem, Sinzig, Polch und Ulmen