Zum eigenen Lebensunterhalt selbst beitragen
Wir bieten unseren Werkstattbeschäftigten die Möglichkeit,
über ihr Arbeitsentgelt zum eigenen Lebensunterhalt selbst
beizutragen und ihre soziale Absicherung zu gewährleisten.
Wir bieten unseren Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz
und wir fördern sie, so dass sie einen Arbeitsplatz auch außerhalb
der Werkstatt annehmen können. Wir verstehen unseren Auftrag
zur beruflichen Absicherung als Schaffung der Lebensgrundlage für
unsere Werkstattbeschäftigten soziale Sicherheit, eine
Aufgabe sowie die Chance zur Weiterentwicklung.
Recht auf Arbeit
Als modernes soziales Unternehmen fördern wir die berufliche
und soziale Eingliederung behinderter Menschen und bieten unseren
Rehabilitanden die Möglichkeit, ihr Recht auf Arbeit wahrzunehmen.
Die Rechtsbeziehung ist durch den Werkstattvertrag geregelt. Der
Vertragsinhalt ist durch die sozialrechtliche Stellung des Werkstattbeschäftigten
vorgegeben. Er beinhaltet im Einzelnen:
- Zusicherung eines Arbeitsplatzes bis zum Rentenalter, solange
eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich
ist
- Kostenübernahme für den Werkstattbesuch im Rahmen
der Bildungsmaßnahme vom zuständigen Rehabilitationsträger
- Kostenübernahme im Arbeitsbereich vom Sozialhilfeträger
Bei der entsprechenden Antragstellung helfen wir gerne.
|
Anspruch auf Sozialversicherung
Die arbeitnehmerähnliche Rechtsstellung unserer Beschäftigten
umfasst insbesondere die Sozialversicherung, die wie bei jedem Arbeitnehmer
geregelt ist. Sie sind somit Mitglieder der gesetzlichen Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Die Werkstätten übernehmen
die komplette Beitragszahlung in die Sozialversicherung für
alle Beschäftigten. Dies gilt sowohl für den Berufsbildungs-
als auch für den Arbeitsbereich. Der Beschäftigung liegen
die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) IX, der Werkstättenverordnung
und anderer einschlägiger Gesetze zugrunde.
Anspruch auf Entlohnung und Urlaub
Bei uns erhalten die Beschäftigten im Berufsbildungsbereich
ein Ausbildungsgeld vom Arbeitsamt. Nach dem Wechsel in den Arbeitsbereich
wird ein leistungsbezogenes Arbeitsentgelt gezahlt. Dieses Arbeitsentgelt
ist gegliedert in einen Grundbetrag (mindestens in der Höhe
des Ausbildungsgeldes), einen leistungsbezogenen Steigerungsbetrag
sowie ein Arbeitsförderungsgeld. Über die Einhaltung dieses
Lohnsystems wacht unsere Lohnkommission. Zusätzlich zahlen
wir unseren Beschäftigten im Arbeitsbereich Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Unsere behinderten Mitarbeiter haben einen Urlaubsanspruch von 30
Arbeitstagen (anerkannte Schwerbehinderte 35 Arbeitstage) im Jahr
|